Aufgrund meiner zunehmend naturheilkundlichen Ausrichtung habe ich 2018 meine Kassenzulassung abgegeben. GKV-Patienten können meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen, private Kassen übernehmen ganz überwiegend die Kosten für Arztkontakte und Diagnostik. Im Einzelfall empfehle ich, mit der privaten Krankenkasse abzuklären, welche Leistungen übernommen werden können. Als Ärztin bin ich verpflichtet, sämtliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (zuletzt angepasst im Jahr 1996) abzurechnen.
Für Selbstzahler fallen beim Erstkontakt folgende Gebühren an (über die Kosten für weitere Diagnostik bzw. geplante Therapien informiere ich ausführlich im Rahmen des Erstgespräches) :
Erstgespräch ca 30 min (Standard) 60,33 Euro
Erstgespräch ausführlich ca 60 min 120,66 Euro