Aufgrund meiner zunehmend naturheilkundlichen Ausrichtung habe ich 2018 meine Kassenzulassung abgegeben. GKV-Patienten können  meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen, private Kassen übernehmen ganz überwiegend die Kosten für Arztkontakte und Diagnostik. Im Einzelfall empfehle ich, mit der privaten Krankenkasse abzuklären, welche Leistungen übernommen werden können.  Als Ärztin bin ich verpflichtet, sämtliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (zuletzt angepasst im Jahr 1996) abzurechnen.

Ein Erstgespräch für Selbstzahler (ca 30 min) kostet aktuell 94,43Euro (GZ 30 analog 1,8 facher Satz).